Am vergangenen Freitagnachmittag einigten sich die Verhandler*innen in Wien auf einen neuen Kollektivvertrag für 17.700 Beschäftigte im gemeinnützigen karitativen Bereich. Österreichweit gilt der Kollektivvertrag für 41 gemeinnützige Organisationen, die in der Pflege, im Bereich der Arbeit mit Menschen mit Behinderung, in der Arbeit mit obdachlosen und armutsbetroffenen Menschen oder im Bildungsbereich tätig sind. Im Kern bringt das Ergebnis mit 1.1.2024 eine deutliche Erhöhung der Gehälter und der verschiedenen Zuschläge des Kollektivvertrags. Ein neues Zulagenmodell macht auf Basis von zukünftig abzuschließenden Betriebsvereinbarungen weitere Benefits für Mitarbeiter*innen möglich.
Alexander Bodmann, der für die Arbeitgeber*innen-Seite am Verhandlungstisch saß: „Ich bin sehr froh, dass wir uns so rasch auf dieses – auch im Vergleich zu anderen Kollektivverträgen – starke Ergebnis einigen konnten. Dieser Abschluss ist ein wichtiges Signal in einer weiterhin herausfordernden Zeit – und auch ein deutliches Signal, dass soziale Arbeit mehr wert sein muss und auch mehr wert ist. Ich danke den Verhandler*innen des Betriebsrates und der Gewerkschaft für die durchwegs konstruktiven und wertschätzenden Gespräche und bin überzeugt: Das Ergebnis ist eines im Interesse unserer Mitarbeiter*innen in ganz Österreich.“
Andreas Laaber, Verhandler für die Gewerkschaft GPA, sagt: „Dieser Abschluss sichert den Beschäftigten die Kaufkraft und ermöglicht, dass sich die Kolleginnen und Kollegen weiterhin ihr Leben leisten können. Angesichts der großen Leistungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch der enormen Teuerung, ist die Gehaltserhöhung um insgesamt 9,2 Prozent besonders wichtig.“
Ins gleiche Horn stößt Michaela Guglberger, Verhandlerin für die Gewerkschaft vida: „Im karitativen Bereich arbeiten viele Teilzeitbeschäftigte, für die die Teuerung besonders zuschlägt. Deshalb war es uns wichtig, dass sich Mehrarbeit für diese verstärkt lohnt.“
Konkret werden die Kollektivvertragsgehälter ab 1.1.2024 um 9,2 Prozent angehoben. Die Erhöhung setzt sich aus einer Anhebung der Gehälter um 7,7 Prozent sowie einer unbefristeten monatlichen Zulage in der Höhe von 1,5 Prozent zusammen. Ebenso werden alle kollektivvertraglichen Zuschläge und Zulagen um 9,2 Prozent erhöht. Der Kollektivvertrag gestattet es künftig auch, dass die unbefristete monatliche Zulage bei Vorliegen einer entsprechenden Betriebsvereinbarung als Sachleistung gewährt wird.
„Wir wollen mit diesem Modell einmal mehr Vorreiter im Sozialbereich sein und Berufe bei karitativen Arbeitgeber*innen wie der Caritas weiter attraktivieren. Es geht um eine Zulage, die beides kann und die künftig auf betrieblicher Ebene ermöglichen soll, zwischen besteuerter Geld- oder steuerfreier Sachleistung zu wählen.“ so Bodmann.
Verbesserungen gelangen auch für Teilzeitkräfte, die zukünftig schneller Mehrstundenzuschläge ausbezahlt bekommen werden, sowie für Mitarbeiter*innen, die Nachtdienste mit Schlafberechtigung machen. Sie bekommen zukünftig ihre Einsatzzeit während eines schlafenden Nachtdienstes ab der 31. Minute zusätzlich entlohnt.