Beihilfen und Förderungen

Foto von Johannes Hloch

Pflegestipendium

Zielgruppe

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Arbeitssuchende bzw. karenzierte Personen
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Schul- oder Studienabbruch oder AHS-Maturaabschluss, der mehr als zwei Jahre zurückliegt
  • Genehmigung durch das AMS vor Beginn der Ausbildung
  • Für die Erstgenehmigung bedarf es eines positiven Ergebnisses des Aufnahmeverfahrens der jeweiligen Ausbildungseinrichtung

Geförderte Ausbildungen an Caritas Schulen

  • Pflegeassistenz (PA)
  • Fach- und Diplom-Sozialbetreuung
    • Altenarbeit, Behindertenarbeit und -begleitung, Familienarbeit

Mit dem Pflegestipendium erhalten Auszubildende eine Förderung zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten, die mindestens € 1.400,- beträgt oder auch mehr, wenn der individuelle Anspruch auf Arbeitslosengeld über € 1.400,- liegt. Liegt der Arbeitslosengeld-Anspruch unter € 1400,-, wird die Differenz aufgestockt. Bei höherem Anspruch sind keine Kürzungen vorgesehen. Auszubildende in Pflegeberufen, die die Voraussetzungen zum Pflegestipendium nicht erfüllen, werden in Zukunft durch einen monatlichen Ausbildungsbeitrag des Sozialministeriums in Höhe von € 600 gefördert (siehe Ausbildungsprämie).

Ausbildungsprämie

Ausbildungszuschuss für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe in der Höhe von 600,- € pro Monat für die Dauer der jew. Ausbildung (außer HLSP/ HLPS)

Zielgruppen:

  • Personen, die eine geförderte Ausbildung im Bereich Pflege oder Sozialbetreuung absolvieren
  • Personen, die KEINE Leistung der materiellen Existenzsicherung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder dem Arbeitsmarktservicegesetz beziehen (z.B. Pflegestipendium, Fachkräftestipendium, Stiftungsarbeitslosengeld, Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeitgeld, Umschulungsgeld, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, DLU)

Geförderte Ausbildungen an Caritas Schulen

  • Pflegefachassistenz
  • Fach- und Diplomsozialbetreuer*in Altenarbeit, Behindertenarbeit, Behindertenbegleitung
  • Diplomsozialbetreuer*in Familienarbeit
  • HLPS/HLSP

Höhe der Förderung

  • Schüler*innen an einer Berufsbildenden höheren Schule mit integrierter Ausbildung zur Pflegefachassistenz (HLSP, HLPS) können für die Pflichtpraktika ab dem 3. Schuljahr einen monatlichen Beitrag von 178,50 Euro erhalten.
  • Alle anderen geförderten Ausbildungen werden mit 600,- € pro Monat (12x pro Jahr) für die Dauer der jew. Ausbildung unterstützt
  • Ggf. werden andere finanzielle Leistungen (Taschengeld im Rahmen der Ausbildung, Aufwandsentschädigungen) von der Förderung abgezogen oder bei Teilzeitausbildungen weniger, aber länger ausgezahlt!
    • Eine genaue Berechnung kann nur die Förderstelle vornehmen!

Förderstellen

  • Entscheidend ist, in welchem Bundesland der Standort der Schule ist und nicht der Wohnsitz des*der Teilnehmer*in!
    • Z.B. Schule in Wien = Wiener Pflegeausbildungsprämie

Wien: Wiener Pflegeausbildungsprämie, Förderstelle WAFF, weitere Informationen zur Wiener Pflegeausbildungsprämie sowie zum Online-Antrag: https://www.waff.at/wiener-pflegeausbildungspraemie/

Niederösterreich: NÖ Pflegeausbildungsprämie, Förderstelle Gesellschaft für Forschungsförderung https://www.gff-noe.at/stipendien/#pflegeausbildungspraemie

 

Weitere Förderungen in den Bundesländern

Wien

In Wien werden Förderungen in erster Linien über den Wiener Arbeitnehmer*innen-Förderungsfonds (waff) vergeben.

Informationen finden Sie auch direkt auf der Seite des waff

Für Personen mit Wohnsitz in Wien, die beim AMS gemeldet sind. Das Programm dient der Ausbildung von Fach-Sozialbetreuer*innen und wird vom WAFF koordiniert. Es stellt Ausbildungsplätze in Kooperation zwischen Behindertenorganisationen und der Schule zur Verfügung. Die praktische Ausbildung erfolgt in den Einrichtungen der betreffenden Organisation, die auch eine Jobgarantie nach Ausbildungsabschluss bietet.

Weitere Infos: https://www.waff.at/jobs-ausbildung/jobs-mit-ausbildung/sozial-pflegeberufe/fach-sozialbetreuung/

Für Personen, die beim AMS gemeldet sind und ihren Wohnsitz in Wien haben, und zwischen 18 und 25 Jahre alt sind. Weitere Infos: https://www.waff.at/beruf-weiterbildung/abschluesse-nachholen/jugendliche/jugendstiftung/

Für Personen, die in Beschäftigung bzw. in Bildungs-Karenz oder in Bildungs-Teilzeit sind mit Wohnsitz Wien, wird ein Teil der Schulkosten bezahlt. – Die Förderhöhe hängt von der Höhe des Einkommens ab. 

https://www.waff.at/foerderungen/bildungskonto/

Wenn Sie beschäftigt sind mit Wohnsitz Wien und als Hilfskraft arbeiten, übernimmt der waff die Kurs- und Prüfungskosten. https://www.waff.at/foerderungen/chancen-scheck/

Förderprogramm speziell für Frauen mit Wohnsitz Wien.

https://www.waff.at/beruf-weiterbildung/frauen-und-beruf

Niederösterreich

In NÖ werden Förderungen im Bereich Pflege und Sozialbetreuung vergeben z.B. Schulgeldförderung für Schulen für Sozialbetreuungsberufe bzw. die Fachschule für Sozialberufe bei speziellen Voraussetzungen in der Höhe von maximal € 130,-.

Das Land NÖ übernimmt ab dem Sommersemester 2022 das Schulgeld für die Schule für Sozialbetreuungsberufe (SOB) und für die Fachschule für Sozialberufe (FSB, sofern die Schüler*innen die Ausbildung zur/zum Heimhelfer*in absolvieren).

Die Förderung erfolgt nur für persönlich tatsächlich entstandenes und zu bezahlendes Schulgeld (max. € 130,- pro Monat). Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Sonstige anfallende und im Zusammenhang mit dem Schulbesuch entstehende Kosten wie beispielsweise Kopierkosten, Kosten für Unterkunft, Lehrmittelbeiträge, Versicherungen, Einschreibgebühren, Prüfungsgebühren udgl. werden nicht gefördert. Der Ersatz des Schulgeldes wird über den NÖ Bildungsscheck abgewickelt. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der Schule und dem Land NÖ.

Nähere Informationen & die Richtlinie zum NÖ Bildungsscheck auf der Homepage der GFF:
https://www.gff-noe.at/stipendien/#bildungsscheck