Selbstverpflichtung für korrektes und ethisches Spendenwerben
- Die in der Spendenwerbung gemachten Aussagen in Wort und Bild sind wahr, eindeutig und sachlich richtig. Es werden keine wesentlichen Fakten verschwiegen und keine Übertreibungen oder irreführende Fotos verwendet. Die Grenzen von Sitte und Anstand werden gewahrt. Jede Form der Werbung hat die Würde des Menschen zu wahren. Unsere Kommunikation ist vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr.
- Fundraising Aktivitäten, wie das Werben um Zuwendungen, die Betreuung der Spender*innen sowie die begleitende Öffentlichkeitsarbeit sind transparent und der Wahrheit entsprechend in der Berichterstattung abzubilden. Sie beschreiben die Aktivitäten der Caritas der Erzdiözese Wien und die beabsichtigte Verwendung der eingeworbenen Mittel.
- Spendenaufrufe dürfen nicht auf unrealistische Erwartungen der Spender*innen über die Wirkung ihrer Spende abzielen. Es werden keine wesentlichen Fakten verschwiegen, keine Übertreibungen verwendet, die einen falschen Eindruck erwecken könnten oder die Grenzen von Sitte und Anstand überschreiten könnten. Wir verpflichten uns, nicht den Grundsätzen gegenüber Redlichkeit und Wahrhaftigkeit zu verstoßen.
- Die Caritas der Erzdiözese Wien verwendet keine Bezeichnungen, Namen, Namenskürzungen, Aufmachungen, Zeichen in der Werbung, welche geeignet sind Verwechselungen mit Bezeichnungen, Namen, Namenskürzungen, Zeichen anderer Institutionen hervorzurufen oder den Eindruck einer Beziehung zu solchen Institutionen entstehen zu lassen.
- Wir verpflichten uns, die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz, Richtlinien zum Verbraucherschutz sowie die allgemein zugänglichen Sperrlisten zu beachten. Bei Spendensammlungen und Werbung beachtet die Caritas der Erzdiözese Wien neben den jeweiligen landesgesetzlichen Regelungen insbesondere die Bestimmungen des Konsumentenschutz-, des Datenschutz-, des Telekommunikationsgesetzes und des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (Konsumentenschutzgesetz insbesondere §§ 3, 4, 6, 10, 14; Telekommunikationsgesetz insbesondere § 101; Datenschutzgesetz insbesondere §5 7-9. 24,25; Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb insbesondere §§ 1, 2).
- Die Privatsphäre der Spender*innen wird respektiert. Jegliche Dokumentation von Daten über Zuwendende wird vertraulich behandelt. Wünsche der Zuwendenden bezüglich Häufigkeit oder Art der Kontaktaufnahme werden berücksichtigt. Beschwerden von Zuwendenden werden von der Institution zeitnah und adäquat beantwortet.
- Wir schützen die Privatsphäre unserer Klient*innen und Menschen, denen wir helfen, und verwenden in der Kommunikation und Spendenwerbung anonymisierte Fallbeispiele. Ausnahmen können nur nach vorheriger und ausdrücklicher Freigabe durch die betroffenen Personen erfolgen.
- Für die Kampagnen und Spendenaktionen (z.B. Haussammlung, Spendenaktion gegen den weltweiten Hunger, Inlandskampagne) verwenden wir Einzelfälle (Schicksale) oder Einzelprojektbeschreibungen als Beispiele für unsere Arbeit und Hilfe im In- und/oder Ausland.
- Die Spendenwerbung wird keinesfalls auf Provisionsbasis, mit Erfolgsprämien oder Erfolgsbeteiligung in irgendeiner Form durchgeführt.
- Alle mit dem Fundraising befassten Personen handeln auf Basis dieser Selbstverpflichtung und verpflichten sich zur Einhaltung der relevanten ethischen Richtlinien und Standards.
Kontakt
Bettina Riha-Fink
Leitung Kommunikation