Ganz persönlich
Was heißt das?
Menschen mit Behinderung
haben ein Recht
auf Privatleben und Intimsphäre.
Menschen mit Behinderung
haben ein Recht auf Sexualität.
Menschen mit Behinderung
haben ein Recht
auf Partnerschaft und
die Möglichkeit der Elternschaft.
Menschen mit Behinderung
haben ein Recht auf Datenschutz.
Was tun wir? Was wollen wir?
Wir respektieren,
dass jeder Mensch seine Privatsphäre braucht.
Jeder Bewohner und jede Bewohnerin
kann einen Raum für sich alleine haben.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
achten diesen Privatraum.
In der Betreuung berücksichtigen wir
die unterschiedlichen Bedürfnisse
von Kindern, Jugendlichen, Frauen und Männern.
Dabei achten wir auf Herkunft und Weltanschauung.
Bei der Unterstützung bei der Körperpflege
achten wir auf die Wahrung der Intimsphäre.
Wichtige Informationen und Ereignisse
werden aufgeschrieben.
Die Menschen mit Behinderung erfahren,
was aufgeschrieben wird.
Persönliche Dinge werden nur dann aufgeschrieben,
wenn sie für die Sicherheit und Gesundheit
notwendig sind. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erzählen
diese vertraulichen Informationen nicht weiter.
Wir unterstützen Menschen mit Behinderung
in einer Partnerschaft oder in einer Beziehung.
Wir achten darauf, dass Menschen mit Behinderung
ihre Sexualität leben können.
Alle Menschen mit Behinderung erhalten
die sexualpädagogische Begleitung und Unterstützung,
die sie brauchen.
Dabei nehmen wir auf ihr Alter
und ihre Überzeugungen Rücksicht.
Wir beraten, begleiten und unterstützen
Menschen mit Behinderung bei Schwangerschaft
und wenn sie Eltern sind.
Wir setzen uns dafür ein,
- dass die Daten von Menschen mit Behinderung
geschützt sind - dass Ämter und Behörden die Privatsphäre
von Menschen mit Behinderung respektieren - dass Menschen mit Behinderung
Unterstützung bekommen,
wenn sie Eltern werden
Barbara Schlosser