Ganz persönlich

Was heißt das?

Menschen mit Behinderung 
haben ein Recht 
auf Privatleben und Intimsphäre.

Menschen mit Behinderung 
haben ein Recht auf Sexualität.

Menschen mit Behinderung 
haben ein Recht 
auf Partnerschaft und 
die Möglichkeit der Elternschaft.

Menschen mit Behinderung 
haben ein Recht auf Datenschutz.

 

Was tun wir? Was wollen wir?

Wir respektieren, 
dass jeder Mensch seine Privatsphäre braucht.

Jeder Bewohner und jede Bewohnerin
kann einen Raum für sich alleine haben.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen  
achten diesen Privatraum.

In der Betreuung berücksichtigen wir 
die unterschiedlichen Bedürfnisse 
von Kindern, Jugendlichen, Frauen und Männern. 
Dabei achten wir auf Herkunft und Weltanschauung.

Bei der Unterstützung bei der Körperpflege 
achten wir auf die Wahrung der Intimsphäre.

Wichtige Informationen und Ereignisse 
werden aufgeschrieben. 
Die Menschen mit Behinderung erfahren, 
was aufgeschrieben wird. 
Persönliche Dinge werden nur dann aufgeschrieben, 
wenn sie für die Sicherheit und Gesundheit 
notwendig sind. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erzählen 
diese vertraulichen Informationen nicht weiter.

Wir unterstützen Menschen mit Behinderung 
in einer Partnerschaft oder in einer Beziehung. 
Wir achten darauf, dass Menschen mit Behinderung 
ihre Sexualität leben können. 
Alle Menschen mit Behinderung erhalten 
die sexualpädagogische Begleitung und Unterstützung, 
die sie brauchen.
Dabei nehmen wir auf ihr Alter 
und ihre Überzeugungen Rücksicht.
Wir beraten, begleiten und unterstützen 
Menschen mit Behinderung bei Schwangerschaft 
und wenn sie Eltern sind.

Wir setzen uns dafür ein,

  • dass die Daten von Menschen mit Behinderung
    geschützt sind
  • dass Ämter und Behörden die Privatsphäre
    von Menschen mit Behinderung respektieren
  • dass Menschen mit Behinderung
    Unterstützung bekommen,
    wenn sie Eltern werden

Barbara Schlosser