Ich verliere meine Wohnmöglichkeit
Die Wiener Wohnungslosenhilfe bietet Schlafplätze für akute Notsituationen an. Mehr Informationen
Es ist gesetzlich genau geregelt weshalb Ihre Vermieter*in Sie tatsächlich „rauswerfen“ kann. Erkundigen Sie sich im Falle einer solchen Androhung, ob eine derartige Voraussetzung tatsächlich vorliegt.
Folgende Einrichtungen bieten bspw. Beratungen zum Thema Mietrecht:
- Arbeiterkammer Wien – Wohnberatung
erreichbar Mo-Fr unter 01/501 65 1345 - Mietervereinigung
erreichbar MO-FR unter 050195 - MieterHilfe
erreichbar MO-FR unter 01/4000 8000
Das P7 hat leider keine Möglichkeit bei Mietzahlungen oder Ähnlichem zu unterstützen.
Für Beratungen in finanziellen Notlagen wenden Sie sich immer zuerst an das Sozialzentrum der Magistratsabteilung 40 ihres Wohnbezirks wenden.
Weitere hilfreiche Stellen für Beratung und finanzielle Unterstützungen sind:
Der Wohnschirm
Dieses Projekt bietet kostenlose Beratung und finanzielle Hilfe bei Mietschulden, die seit dem 1. März 2020 entstanden sind. Sie werden beraten, ob für Sie der WOHNSCHIRM in Frage kommt. Der WOHNSCHIRM kann Ihre Mietschulden übernehmen oder Sie bei einem Umzug finanziell unterstützen.
Für nähere Informationen HIER klicken.
Wenn Sie Mieter*in einer Privatwohnung sind und einen Delogierungsbescheid erhalten haben, können Sie sich an FAWOS (Fachstelle für Wohnungssicherung, Tel. 01/218 56 90) wenden. Bei finanziellen Notlagen von Mieter*innen einer Gemeindewohnung berät die Soziale Wohnungssicherung der Wohnberatung Wien (Tel. 05 75 75 75).
WICHTIG: Versuchen Sie im Falle einer Delogierung, wenn möglich alle Gegenstände selbst zu lagern, da es bei der Lagerung durch das Gericht zu erheblichen Kosten kommen kann! Nehmen Sie außerdem alle wichtigen Dokumente und kleineren Erinnerungsstücke vorab an sich!
Bei drohendem Verlust der Wohnmöglichkeit (z.B. einer nicht mehr abwendbaren, bevorstehenden Delogierung oder anderen Arten von Wohnraumverlust) können Sie auch vorab beim Beratungszentrum Wohnungslosenhilfe (Lederergasse 25, 1080 Wien, Tel. 01/245 24) einen Antrag auf einen Wohnplatz (‚Wohnen mit Betreuung‘) stellen. Ob ein solcher möglich ist, wird in weiterer Folge in einem persönlichen Gespräch geklärt. Das bedeutet auch, dass im Regelfall ein Wohnplatz nicht am selben Tag möglich ist.
Personen die in einer eigenen Wohnung wohnen und Unterstützung beim Erhalt dieser brauchen, und/oder von Delogierung bedroht sind, können um eine Mobile Wohnbetreuung beim Beratungszentrum Wohnungslosenhilfe ansuchen.
Während der Abklärungsphase durch Beratungszentrum Wohnungslosenhilfe, können Sie sich auch an die Chancenhäuser oder das P7 wenden: weitere Informationen
Wir, das P7, vergeben keine Zimmer oder Wohnungen, sondern Schlafplätze in Notquartieren. Hinsichtlich der privaten Wohnungssuche können wir Ihnen die wichtigsten Informationen bereitstellen – siehe dazu auch „Welche weitere Möglichkeiten bei der Wohnungssuche gibt es?“.
Bitte beachten Sie, dass die Notlagen von Menschen, die von Wohnungsverlust bedroht sind, manchmal von Betrüger*innen ausgenutzt werden! Zahlen Sie kein Geld ohne die Wohnung gesehen, den passenden Schlüssel erhalten und den Vertrag unterschrieben zu haben. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Beratungsstellen wie die Arbeiterkammer Wien – Wohnberatung (erreichbar von Mo-Fr unter 01/501 65 1345) oder die Wohndrehscheibe der Volkshilfe Wien (Erdbergstraße 216A/Stiege 1/Top 1, 1030 Wien; Tel. 01/360 64 4343) oder die MieterHilfe (erreichbar Mo-Fr unter 01/4000 8000), um sich zu erkundigen ob das Mietanbot seriös ist.